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   LSG Bayern, 16.05.2018 - L 12 KA 17/16   

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https://dejure.org/2018,56336
LSG Bayern, 16.05.2018 - L 12 KA 17/16 (https://dejure.org/2018,56336)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.05.2018 - L 12 KA 17/16 (https://dejure.org/2018,56336)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - L 12 KA 17/16 (https://dejure.org/2018,56336)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 34/97 R

    Vertragszahnarztrecht - Anwendung - gebührenordnungsrechtliche

    Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2018 - L 12 KA 17/16
    Das vertragliche Regelwerk dient nämlich dem Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zwischen Ärzten und Krankenkassen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 5 S. 22 ff sowie SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 S. 4 ), und es ist vorrangig Aufgabe des Bewertungsausschusses selbst, darin auftretende Ungleichheiten zu beseitigen.

    Leistungsbeschreibungen dürfen indessen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewandt werden (vgl. BSG SozR 3-5535 Nr. 119 Nr. 1 S. 5; SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 S. 4; SozR 3-5533 Nr. 2449 Nr. 2 S. 7).

  • BVerwG, 25.03.2014 - 5 C 13.13

    Ausbildungsförderung; Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz;

    Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2018 - L 12 KA 17/16
    Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 25.03.2014, Az. 5 C 13/13) ausführt, muss eine planwidrige Gesetzeslücke vorliegen, die nach dem Plan des Gesetzgebers zu beurteilen ist, der dem Gesetz zu Grunde liegt.
  • BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 36/83

    Arzneimittelregreß - Beschwerdewert - Berufung - Kassenärztliche Versorgung

    Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2018 - L 12 KA 17/16
    Voraussetzung ist jedoch, dass "die in den Gesetzesmaterialien oder der Gesetzessystematik zum Ausdruck kommende Regelungsabsicht eine analoge oder eingeschränkte Anwendung des Gesetzes auf gesetzlich nicht umfasste Sachverhalte gebietet und deswegen sowie wegen der Gleichheit der zu Grunde liegenden Interessenlage auch der nicht geregelte Fall hätte einbezogen werden müssen" (BSG, Urteil vom 24.10.1984, Az. 6 RKa 36/83; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.2014, Az. L 20 AY 29/13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 AY 29/13

    Streit um die Gewährung von Leistungen nach § 2 AsylbLG an Stelle der gewährten

    Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2018 - L 12 KA 17/16
    Voraussetzung ist jedoch, dass "die in den Gesetzesmaterialien oder der Gesetzessystematik zum Ausdruck kommende Regelungsabsicht eine analoge oder eingeschränkte Anwendung des Gesetzes auf gesetzlich nicht umfasste Sachverhalte gebietet und deswegen sowie wegen der Gleichheit der zu Grunde liegenden Interessenlage auch der nicht geregelte Fall hätte einbezogen werden müssen" (BSG, Urteil vom 24.10.1984, Az. 6 RKa 36/83; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.2014, Az. L 20 AY 29/13).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2018 - L 12 KA 17/16
    Die positive Feststellung der Anlageträgerschaft beim ungeborenen Kind sei gerade eine der Voraussetzungen, unter denen die Reichweite der Schutzpflicht des Staates für das ungeborene Leben aufgrund der Grundrechte der Mutter auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 GG und auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG aufgrund einer Güterabwägung eingeschränkt sein könne (vgl. BVerfGE 88, 203-366, Leitsatz 5).
  • BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 18/91

    Zuschlag - Ambulant - Anästhesie - Arzt

    Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2018 - L 12 KA 17/16
    Das vertragliche Regelwerk dient nämlich dem Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zwischen Ärzten und Krankenkassen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 5 S. 22 ff sowie SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 S. 4 ), und es ist vorrangig Aufgabe des Bewertungsausschusses selbst, darin auftretende Ungleichheiten zu beseitigen.
  • BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 5/02 R

    Vertragsarzt - Demonstration des Ausmaßes der Beweglichkeit und Belastbarkeit der

    Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2018 - L 12 KA 17/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist für die Auslegung der vertragsärztlichen Gebührenordnung in erster Linie der Wortlaut der Leistungslegende maßgeblich (vgl. zuletzt Urteil vom 26.06.2002 - B 6 KA 5/02 R - SozR 3-5533 Nr. 505 Nr. 1, mwN).
  • LSG Bayern, 06.12.2023 - L 12 KA 16/22

    Krankheitsfall, Bewertungsausschuss, Schwangerschaftsabbruch, Erneute

    Der Senat bleibt auch bei seiner Auffassung, dass der Krankheitsfall nicht auf ein eigenständiges Abrechnungssubjekt "Fetus" auszudehnen ist und etwa der Nasciturus neben der Mutter eigene Leistungsansprüche gegenüber der GKV hat (vgl. Urteil vom 16.05.2018, L 12 KA 17/16).
  • SG München, 15.05.2019 - S 38 KA 361/17

    Mehrfachabrechnung von Untersuchungen bei Mehrlingsschwangerschaften

    Der Wortlaut der Gebührenordnungspositionen 11355 und 11356 ist nicht eindeutig genug, so dass nicht lediglich der Wortlaut maßgeblich ist, sondern die sonstigen Auslegungsregeln ergänzend zur Anwendung kommen ( vgl. grundsätzlich BSG, SozR 3-5535 Nr. 119 Nr. 1 S. 5; anders BayLSG, Urteile jeweils vom 16.05.2018, Az. L 12 KA 17/16 und L 12 KA 16/16 zur Auslegung der GOP"s 11410, 11370, 11390 und 11391).

    Die Beklagte wies ferner auf Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts hin (BayLSG, Urteile jeweils vom 16.05.2018, Az. L 12 KA 17/16 und L 12 KA 16/16).

    Vor diesem Hintergrund kann den von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts (BayLSG, Urteile jeweils vom 16.05.2018, Az. L 12 KA 17/16 und L 12 KA 16/16) nicht gefolgt werden; dies auch deshalb, weil Gegenstand der Entscheidungen andere Gebührenordnungspositionen waren, nämlich die GOP"s 11410, 11370, 11390 und 11391. Dabei ist einzuräumen, dass auch bei diesen Gebührenordnungsziffern eine Beschränkung auf den "Krankheitsfall" besteht.

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